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Nur Wirtschaftsprüfungs-, Steuer-, Rechts-, Finanz- und Unternehmensberatungskanzleien, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen, können die Zulassung zur Nutzung der audittrust-Services, die Anerkennung als audittrust-zertifiziertes internationales Beratungsunternehmen sowie die Aufnahme in das weltweite audittrust-Kanzleiverzeichnis beantragen:
- Makelloser Leumund
- Aktuelle fachliche Kompetenz und absolute Zuverlässigkeit.
- Englischsprachige Kommunikationsfähigkeit sowohl auf der Leitungsebene als auch im operationalen Bereich.
- Qualifikation und Zulassung entsprechend den fachlichen und ethischen Regelungen des jeweiligen Landes / Rechtssystems in dem die Kanzlei praktiziert.
- Angemessene Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den Regelungen des jeweiligen Landes / Rechtssystems in dem die Kanzlei praktiziert.
- Die Mehrheit der Eigentümer, Anteilseigner und Partner der Kanzlei müssen zugelassene Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte sein bzw. eine gleichwertige Qualifikation nach den Regelungen des jeweiligen Landes / Rechtssystems haben, in dem sie praktizieren.

Gebühren
audittrust erhebt eine sehr günstige jährliche Marketing- und Servicegebühr, die auf Basis des Jahresumsatzes der jeweiligen Kanzlei berechnet wird.
audittrust erhebt darüber hinaus keine weiteren Provisionen.
Für Kanzleien aus Ländern, in denen das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf unter 14.000 USD liegt und für Mitgliedsfirmen angeschlossener Organisationen oder Netzwerke gilt eine ermäßigte Gebühr.