Wie beitreten?
Jede Wirtschaftsprüfungs-, Steuer- und Unternehmensberatungs- sowie Rechtsberatungskanzlei, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt, kann die Zulassung zur Nutzung der audittrust-Services und die Aufnahme in das audittrust-Kanzleiverzeichnis beantragen:
- Makelloser Leumund
- Aktuelle fachliche Kompetenz und absolute Zuverlässigkeit
- Englischsprachige Kommunikationsfähigkeit sowohl auf der Leitungsebene als auch im operationalen Bereich
- Qualifikation und Zulassung entsprechend den fachlichen und ethischen Regelungen des jeweiligen Landes/Rechtssystems in dem die Kanzlei praktiziert
- Angemessene Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den Regelungen des jeweiligen Landes/Rechtssystems in dem die Kanzlei praktiziert
- Die Mehrheit der Eigentümer, Anteilseigner und Partner der Kanzlei müssen zugelassene Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte sein bzw. eine gleichwertige Qualifikation nach den Regelungen des jeweiligen Landes/Rechtssystems haben, in dem sie praktizieren.
